Keine Angst vor der neuen Verpackungsverordnung
Die EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt seit dem 12. August 2026 und sorgt in Maker-Gruppen für einige Unruhe. Die kurze Entwarnung vorweg: Wenn du innerhalb Deutschlands verkaufst, ändert sich für dich wenig – und der Teil, vor dem die meisten Respekt haben, betrifft dich gar nicht erst.
Die kurze Antwort
Die PPWR gilt auch für dich – sie gilt für jeden in der EU, der verpackte Ware in Verkehr bringt, ohne Ausnahme für kleine Betriebe. Wer dir etwas anderes erzählt, tut dir keinen Gefallen.
Aber: Beim Verkauf innerhalb Deutschlands erfüllst du sie einmal, nach einem Regelwerk, mit einem Ansprechpartner. Das Aufwendige an der PPWR ist nicht die Verordnung selbst – es ist der Länder-Flickenteppich, den sie beim grenzüberschreitenden Versand mit sich bringt: eigene Registrierung, eigener Bevollmächtigter, eigene Fristen, eigene Gebühren, und das je Land.
Deine To-do-Liste als deutscher Versender ist deshalb kurz: in LUCID registrieren, bei einem dualen System anmelden, Mengen melden, unnötig große Kartons weglassen. Das war es im Kern.
Was konkret zu tun ist
Bei LUCID registrieren
Das Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister ist kostenlos, dauert etwa zehn Minuten, und die Registrierungsnummer erscheint sofort am Bildschirm. Sie beginnt mit „DE“ und hat 13 Ziffern. lucid.verpackungsregister.orgDuales System wählen
Dort meldest du deine geschätzten Jahresmengen an Karton, Papier, Folie und Klebeband an und bezahlst die Systembeteiligung. Bei kleinen Mengen ist das oft ein niedriger zweistelliger Betrag im Jahr. Die Anbieter vergleichen lohnt sich, die Preise unterscheiden sich.Mengen in LUCID melden
Dieselben Mengen, die du beim dualen System angemeldet hast, meldest du auch in LUCID. Beide Angaben werden abgeglichen – deshalb sollten sie zusammenpassen.Sinnvoll verpacken
Die PPWR nimmt sich den unnötigen Leerraum in Versandkartons vor. Wer ohnehin passgenau und mit wenig Füllmaterial packt, erfüllt das nebenbei. Wiederverwendetes Verpackungsmaterial bleibt erlaubt – ein Satz dazu in der Bestellbestätigung erklärt es Käufern.Der Punkt, an dem es kompliziert wird – und warum du ihn dir sparst
Die erweiterte Herstellerverantwortung ist an das Land gebunden, in dem du die Verpackung in Verkehr bringst, nicht an deinen Firmensitz. Schickst du ein Paket nach Frankreich, Österreich oder Spanien, bringst du dort Verpackung in Verkehr – in einem Land, in dem du nicht niedergelassen bist. Dann verlangt dieses Land einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung, der vor Ort für dich registriert, meldet und haftet. Pro Land einen eigenen.
Für einen Ein-Personen-Betrieb, der ein paar Pakete im Monat verschickt, kippt die Rechnung damit schnell: Registrierungen, Jahresentgelte und Lizenzgebühren fallen an, ob du in dem Land zwei Pakete verkaufst oder zweihundert. Verkaufst du nur innerhalb Deutschlands, entfällt dieser ganze Block. Du bist hier niedergelassen, meldest selbst und brauchst niemanden, der dich vertritt.
Häufige Fragen
Was muss ich beim neuen Verpackungsgesetz beachten?
Wenn du Ware verpackt an Privatkunden in Deutschland verschickst, sind drei Dinge Pflicht – unabhängig davon, wie klein dein Betrieb ist. Erstens die Registrierung im Verpackungsregister LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister; du bekommst dort sofort eine Registrierungsnummer. Zweitens die Systembeteiligung: Du meldest deine voraussichtlichen Verpackungsmengen bei einem dualen System an und bezahlst dafür – das finanziert die spätere Entsorgung. Drittens meldest du dieselben Mengen auch in LUCID, damit beide Angaben zusammenpassen. Dazu kommen die Anforderungen der PPWR an die Verpackung selbst: Sie soll recyclingfähig sein und darf keinen unnötigen Leerraum haben – der berühmte große Karton für den kleinen Anhänger ist damit vorbei. Weitere Vorgaben etwa zu Mindestanteilen an Recyclingmaterial und zur einheitlichen Kennzeichnung greifen zeitversetzt in den Jahren danach.
Gilt das auch für mich als Kleinunternehmerin oder Hobby-Maker?
Ja. Bei den Verpackungspflichten gibt es keine Bagatellgrenze und keine Ausnahme für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Wer gewerblich verpackte Ware an Endverbraucher abgibt, ist erfasst – ob das zehn Pakete im Jahr sind oder tausend. Die Kosten richten sich allerdings nach der Menge: Bei kleinen Mengen liegt die Systembeteiligung oft im niedrigen zweistelligen Eurobereich pro Jahr. Die Registrierung selbst kostet nichts. Wer ausschließlich zur Abholung anbietet und gar nichts verschickt, bringt keine Versandverpackung in Verkehr – dann entfällt die LUCID-Pflicht für Versandverpackungen; für Verpackungen, die du bei der Übergabe mitgibst, können eigene Pflichten bestehen.
Was ändert sich mit der PPWR gegenüber dem Verpackungsgesetz?
Die PPWR ist die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40). Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten, und die meisten ihrer Vorschriften gelten ab dem 12. August 2026. Anders als eine Richtlinie muss eine Verordnung nicht erst in nationales Recht übersetzt werden – sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Das deutsche Verpackungsgesetz verschwindet dadurch nicht über Nacht; Registrierung in LUCID und Systembeteiligung bleiben. Was hinzukommt, betrifft die Verpackung selbst: Anforderungen an Recyclingfähigkeit, die Vermeidung von unnötigem Leerraum und später einheitliche Kennzeichnungen. Für einen kleinen Versandbetrieb ist der praktische Alltag damit näher am bisherigen Stand, als der Umfang der Verordnung vermuten lässt.
Wie finde ich einen registrierten Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter?
Diese Frage stellt sich nur, wenn du Verpackungen in einem EU-Land in Verkehr bringst, in dem dein Unternehmen nicht niedergelassen ist – also typischerweise beim Versand ins EU-Ausland. Dann verlangt das jeweilige Land einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung, der dort für dich registriert und meldet. Der Begriff „gesetzlicher Vertreter“ wird umgangssprachlich dafür benutzt, ist aber juristisch etwas anderes. Solche Bevollmächtigten sind Dienstleister; man findet sie über die Umweltbehörde oder das Verpackungsregister des jeweiligen Landes, über die dualen Systeme in Deutschland, die das oft als Zusatzleistung anbieten, oder über spezialisierte EPR-Dienstleister. Wichtig: Du brauchst pro Land einen – einer für ganz Europa reicht nicht. Verkaufst du nur innerhalb Deutschlands, brauchst du keinen. Du bist hier niedergelassen und meldest selbst.
Was kostet ein Bevollmächtigter für die Verpackungspflichten?
Eine seriöse Pauschale lässt sich nicht nennen, weil die Preise je Anbieter und Land deutlich auseinandergehen. Die Kosten setzen sich aber fast immer aus denselben drei Bausteinen zusammen: einer einmaligen Einrichtungsgebühr, einem laufenden Jahresentgelt für die Vertretung, und den eigentlichen Lizenzgebühren für deine Verpackungsmengen. Entscheidend ist weniger die einzelne Zahl als der Multiplikator: Alle drei Bausteine fallen je Land an. Wer in fünf EU-Länder verschickt, führt fünf Registrierungen, fünf Meldungen in fünf Fristenkalendern und fünf Rechnungen. Genau dieser Aufwand ist für viele kleine Shops der Punkt, an dem sich der Auslandsversand rechnerisch nicht mehr lohnt. Wer nur in Deutschland verkauft, hat diesen Posten nicht – dort meldest du selbst und zahlst nur die Systembeteiligung für deine tatsächlichen Mengen.
Warum ist Verkauf nur innerhalb Deutschlands einfacher?
Weil sich alles auf einen Satz Regeln reduziert. Ein Verpackungsregister statt eines je Land. Ein duales System statt eines Vertragspartners je Land. Ein Fristenkalender. Eine Rechnungswährung, ein Steuerrecht, ein Widerrufsrecht, eine Sprache im Streitfall. Und kein Bevollmächtigter, weil du dort niedergelassen bist, wo du verkaufst. Die PPWR gilt für dich genauso wie für alle anderen in der EU – aber du erfüllst sie einmal statt siebenundzwanzigmal. Bei Makerbude verkaufen alle Shops innerhalb Deutschlands, deshalb ist das hier der Normalfall und nicht die Ausnahme.
Stand, Quellen und ein ehrliches Wort
Stand dieser Seite: 10.08.2026. Grundlage sind die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie das deutsche Verpackungsgesetz. Amtliche Auskunft zu den deutschen Pflichten gibt die Zentrale Stelle Verpackungsregister, den Verordnungstext findest du im EU-Amtsblatt bei EUR-Lex.
Diese Seite ist eine Orientierung für den Alltag kleiner Shops und keine Rechtsberatung. Sie kann eine Prüfung deines Einzelfalls nicht ersetzen – bei Zweifeln, und erst recht wenn du ins Ausland verkaufen willst, frag bitte deine Steuerberatung oder eine Anwaltskanzlei. Findest du hier etwas Veraltetes oder Falsches, schreib mir, dann korrigiere ich es. Gruß, Jessica
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