Weihnachtsmarkt im Schlosshof Torhaus Markkleeberg

Sa., 05.12. – So., 06.12.2026 · 04416 Markkleeberg

Ort & Zeit

Adresse: Kirchstraße 40 (Torhaus Markkleeberg), 04416 Markkleeberg · Auf der Karte ansehen

Zeitraum: Sa., 05.12. – So., 06.12.2026

Website des Markts: torhaus-markkleeberg.de

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Gut zu wissen

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Veranstalter: Förderverein „Historisches Torhaus zu Markkleeberg 1813“ e. V.

Stand der Angaben: 13.10.2026 – alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich informiert der Veranstalter.

Über den Markt

Weihnachtsmarkt im Schlosshof des Torhauses Markkleeberg am zweiten Adventswochenende, angekündigt im Veranstaltungskalender des Fördervereins „Historisches Torhaus zu Markkleeberg 1813“. Öffnungszeiten und Programm nennt die Ankündigung noch nicht.

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Offizieller Hinweis der EU: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Den vollständigen Text gibt es darunter zum Aufklappen.

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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

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Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.