Finsterwalder Weihnachtsmarkt

Fr., 11.12. – So., 13.12.2026 · 03238 Finsterwalde

Ort & Zeit

Adresse: Marktplatz, 03238 Finsterwalde · Auf der Karte ansehen

Zeitraum: Fr., 11.12. – So., 13.12.2026

Öffnungszeiten: Zeiten 2026 noch offen (2025: Fr 15–21 Uhr, Sa 11.30–22 Uhr, So 11.30–19 Uhr)

Website des Markts: finsterwalde.de

Stimmt hier etwas nicht – abgesagt, anderes Datum, andere Adresse? Gib mir kurz Bescheid, das hält das Verzeichnis aktuell.

Gut zu wissen

  • Eintritt frei
  • Unter freiem Himmel
  • Essen & Trinken vor Ort

Veranstalter: Stadt Finsterwalde

Stand der Angaben: 11.10.2026 – alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich informiert der Veranstalter.

Über den Markt

Traditioneller Weihnachtsmarkt der Sängerstadt Finsterwalde am dritten Adventswochenende auf dem Marktplatz. Im Vorjahr gab es neben Glühwein, Grillspezialitäten und süßen Leckereien auch Stände mit selbstgefertigten Kerzen, Kränzen, bemalten Holzscheiben, Holzpostkarten, Lasergravuren auf Holz, Taschen, Tüchern und Mützen, dazu Bühnenprogramm, den großen Stollenanschnitt, ein beheiztes Kinderzelt, Kinderkarussell und Ponyreiten. Das Programm 2026 hat die Stadt noch nicht veröffentlicht.

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Die Standplätze vergibt der Veranstalter (Stadt Finsterwalde) – Makerbude ist das Verzeichnis, nicht der Markt. Standgebühren, freie Plätze und die Bewerbung findest du direkt dort.

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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Offizieller Hinweis der EU: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Den vollständigen Text gibt es darunter zum Aufklappen.

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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien

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  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.