Neu-Ulmer Töpfermarkt

Sa., 04.09. – So., 05.09.2027 · 89231 Neu-Ulm

Ort & Zeit

Adresse: Petrusplatz, 89231 Neu-Ulm · Auf der Karte ansehen

Zeitraum: Sa., 04.09. – So., 05.09.2027

Öffnungszeiten: Sa 10–18 Uhr, So 11–18 Uhr

Website des Markts: nu.neu-ulm.de

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Gut zu wissen

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Veranstalter: Stadt Neu-Ulm

Stand der Angaben: 10.10.2026 – alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich informiert der Veranstalter.

Über den Markt

Einer der größten Töpfermärkte Süddeutschlands: Seit 1986 veranstaltet die Stadt Neu-Ulm den Markt in der Innenstadt, jährlich kommen rund 10.000 Besucher. Töpfer und Keramiker zeigen Gebrauchsgegenstände, Dekoration und Kunstobjekte aus Ton – alles handgemacht, die Stadt achtet auf hohe künstlerische Qualität. Für das leibliche Wohl sorgen Kaffeespezialitäten, Süßes, Deftiges und Kaltgetränke.

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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Offizieller Hinweis der EU: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Den vollständigen Text gibt es darunter zum Aufklappen.

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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien

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  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.