28. Moyländer Kunsthandwerker-Weihnachtsmarkt

Mi., 09.12. – So., 13.12.2026 · 47551 Bedburg-Hau

Ort & Zeit

Adresse: Am Schloss 4, 47551 Bedburg-Hau · Auf der Karte ansehen

Zeitraum: Mi., 09.12. – So., 13.12.2026

Öffnungszeiten: Mi bis Fr 13–21 Uhr, Sa 11–21 Uhr, So 11–20 Uhr

Website des Markts: weihnachtsmarkt-moyland.de

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Gut zu wissen

  • Eintritt: 10 €
  • Unter freiem Himmel
  • Essen & Trinken vor Ort
  • Barrierefrei (laut Veranstalter)
  • Hunde erlaubt

Veranstalter: Gemeinde Bedburg-Hau

Stand der Angaben: 13.10.2026 – alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich informiert der Veranstalter.

Über den Markt

Ein lebendiges Markttreiben mit authentischem Handwerk in geschmückten Hütten im Park des Museums Schloss Moyland. Alle Produkte werden von den mehr als 100 Ausstellern als Unikate oder in kleiner Serie selbst hergestellt, Handelsware gibt es nicht: Keramik und Porzellan, Schmuck, Lederwaren, Hüte, Taschen, Filzobjekte, Kleidung, Web- und Papierarbeiten, Nützliches aus Holz und geschmiedetem Eisen.

Zur Blauen Stunde leuchtet der Park dank vieler Lichterketten und Fackeln. Chöre der Region gestalten das Bühnenprogramm, dazu süße und herzhafte Speisen. Der Besuch der Kunstausstellungen im Schloss ist für 2 € Aufpreis möglich.

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Die Standplätze vergibt der Veranstalter (Gemeinde Bedburg-Hau) – Makerbude ist das Verzeichnis, nicht der Markt. Gebühren und Fristen stehen oft auch auf seiner Website.

Der Anmeldeschluss laut Veranstalter war am So., 31.05.2026 – frag ruhig nach, ob noch Plätze frei sind.

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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Offizieller Hinweis der EU: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Den vollständigen Text gibt es darunter zum Aufklappen.

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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien

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  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.