Sonnwend-Töpfermarkt Friedberg

Sa., 19.06. – So., 20.06.2027 · 86316 Friedberg

Ort & Zeit

Adresse: Stadtgarten (rund um den Stadtteich), 86316 Friedberg · Auf der Karte ansehen

Zeitraum: Sa., 19.06. – So., 20.06.2027

Öffnungszeiten: Sa 11–21 Uhr, So 10–18 Uhr (Zeiten wie in den Vorjahren)

Website des Markts: verkehrsverein-friedberg.de

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Gut zu wissen

  • Unter freiem Himmel
  • Barrierefrei (laut Veranstalter)

Veranstalter: Verkehrsverein Friedberg e.V.

Stand der Angaben: 12.10.2026 – alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich informiert der Veranstalter.

Über den Markt

Töpfermarkt des Verkehrsvereins Friedberg im Stadtgarten mit altem Baumbestand und Stadtteich. Die Marktzone erstreckt sich entlang der asphaltierten und damit barrierefreien Wege durch den gesamten Park. Die Ausstellerinnen und Aussteller kommen aus dem ganzen Bundesgebiet sowie aus der Schweiz, Litauen und Lettland.

Das Angebot reicht von Dekoartikeln für Haus und Garten über Gebrauchsgegenstände, Schmuck, Uhren, Tische und Pflanzgefäße bis zu Korbwaren und handgeschöpften Seifen. An einzelnen Marktständen wird vorgeführt – Flechten, Töpfern, Modellieren, Bemalen und der Raku-Brand. Für Kinder gibt es Kindertöpfern und Kinderschminken.

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Die Standplätze vergibt der Veranstalter (Verkehrsverein Friedberg e.V.) – Makerbude ist das Verzeichnis, nicht der Markt. Gebühren und Fristen stehen oft auch auf seiner Website.

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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Offizieller Hinweis der EU: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Den vollständigen Text gibt es darunter zum Aufklappen.

Weitere Informationen zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien

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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.