Überlinger Promenadenfest mit Kunsthandwerkermarkt

Fr., 23.07. – So., 25.07.2027 · 88662 Überlingen

Ort & Zeit

Adresse: Badgarten und Kursaal an der Uferpromenade, 88662 Überlingen · Auf der Karte ansehen

Zeitraum: Fr., 23.07. – So., 25.07.2027

Öffnungszeiten: Kunsthandwerkermarkt Fr 18–22 Uhr, Sa 11–22 Uhr, So 11–18 Uhr (Fest Fr ab 18 Uhr, Sa/So ab 11 Uhr)

Website des Markts: ueberlingen-bodensee.de

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Gut zu wissen

  • Eintritt frei
  • Drinnen und draußen
  • Essen & Trinken vor Ort

Veranstalter: Überlingen Marketing und Tourismus GmbH

Stand der Angaben: 01.09.2026 – alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich informiert der Veranstalter.

Über den Markt

Stadt- und Sommerfest an der Uferpromenade zwischen Badgarten und Mantelhafen. Im Badgarten und im Kursaal präsentieren rund 80 ausgewählte Künstlerinnen, Künstler und Kunsthandwerker ihre selbst hergestellten Arbeiten – Bilder, Skulpturen, Glasbläserstücke, Schmuck und mehr.

Drumherum gibt es auf drei Bühnen Live-Musik, Artistik, Walking Acts und Kinderaktionen, dazu Genussstände der Überlinger Vereine mit Bodenseeweinen, Bier und Cocktails. Der Eintritt zum Fest und zum Kunsthandwerkermarkt ist frei.

Die Uferpromenade liegt wenige Gehminuten von Innenstadt und Busbahnhof entfernt, der Veranstalter empfiehlt die Anreise mit Bus, Bahn, Rad oder Schiff.

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Offizieller Hinweis der EU: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Den vollständigen Text gibt es darunter zum Aufklappen.

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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien

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  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

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