Weihnachtsmarkt in der Ravennaschlucht

Do., 26.11. – So., 20.12.2026 · 79874 Breitnau

Ort & Zeit

Adresse: Hofgut Sternen, Höllsteig 76, 79874 Breitnau · Auf der Karte ansehen

Zeitraum: Do., 26.11. – So., 20.12.2026

Öffnungszeiten: Do 16–21 Uhr (nicht am 10.12.), Fr–So 14–21 Uhr

Website des Markts: hochschwarzwald.de

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Gut zu wissen

  • Eintritt: 7,50 € nachmittags, 9,50 € abends, Kinder 6–15 J. frei
  • Unter freiem Himmel
  • Essen & Trinken vor Ort
  • Parkplätze vor Ort

Veranstalter: Hochschwarzwald Tourismus GmbH

Stand der Angaben: 12.10.2026 – alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich informiert der Veranstalter.

Über den Markt

Weihnachtsmarkt unter den Viaduktbögen der Höllentalbahn. In einem illuminierten Hüttendorf am Fuß der Ravennaschlucht gibt es ausgesuchtes Kunsthandwerk und handgemachte Unikate aus der Region, dazu Schwarzwälder Spezialitäten von süß bis deftig.

Geöffnet ist donnerstags bis sonntags, der Zutritt ist nur mit Zeitfenster-Ticket möglich – der Ticket-Vorverkauf startet am 14. Oktober 2026 um 10 Uhr. Die Parkplätze an der Schlucht sind knapp und müssen vorab online reserviert werden, Shuttlebusse fahren ab den Bahnhöfen Hinterzarten und Himmelreich.

Das Gelände ist unbefestigt und steil – ein Besuch mit Rollstuhl ist laut Veranstalter grundsätzlich möglich, von Hunden wird abgeraten.

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Offizieller Hinweis der EU: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Den vollständigen Text gibt es darunter zum Aufklappen.

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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

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Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

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  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.