Steinfurt-Ting

Fr., 11.09. – So., 13.09.2026 – dieser Termin ist vorbei · 36358 Herbstein

Markt verpasst? Hier kaufst du nach

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Ort & Zeit

Adresse: Schwarzastraße 8, Ortsteil Steinfurt, 36358 Herbstein · Auf der Karte ansehen

Zeitraum: Fr., 11.09. – So., 13.09.2026

Öffnungszeiten: Fr 13 Uhr bis So 18 Uhr

Website des Markts: steinfurt-ting.de

Stimmt hier etwas nicht – abgesagt, anderes Datum, andere Adresse? Gib mir kurz Bescheid, das hält das Verzeichnis aktuell.

Gut zu wissen

  • Unter freiem Himmel
  • Essen & Trinken vor Ort

Veranstalter: Steinfurt-Ting

Stand der Angaben: 29.08.2026 – alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich informiert der Veranstalter.

Über den Markt

Großer Wikingermarkt auf dem historischen Gelände in Herbstein-Steinfurt. Auf dem Markt gibt es handgemachte Waren zu entdecken und den Handwerkern kann bei der Arbeit über die Schulter geschaut werden. Dazu Speis und Trank, Musik von Bands aus ganz Europa sowie Kämpfe der Clans im Holmgang und in großen Schlachten um den neuen Jarl von Steinfurt.

Der nächste Termin dieses Markts ist noch nicht eingetragen – kennst du ihn? Sag mir kurz Bescheid.

Diese Maker waren dort (0)

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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Offizieller Hinweis der EU: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Den vollständigen Text gibt es darunter zum Aufklappen.

Weitere Informationen zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien

Hinweis als Text lesen

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.