Saar-Hobby

Sa., 24.10. – So., 25.10.2026 · 66763 Dillingen/Saar

Ort & Zeit

Adresse: Stadthalle, Pachtener Straße 1, 66763 Dillingen/Saar · Auf der Karte ansehen

Zeitraum: Sa., 24.10. – So., 25.10.2026

Öffnungszeiten: Sa 14–18 Uhr, So 10–18 Uhr

Website des Markts: dillingen-saar.de

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Gut zu wissen

  • Eintritt frei
  • Findet drinnen statt
  • Essen & Trinken vor Ort

Veranstalter: Stadt Dillingen/Saar

Stand der Angaben: 28.09.2026 – alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich informiert der Veranstalter.

Über den Markt

Freizeitausstellung von Hobbykünstlerinnen und Hobbykünstlern in der Stadthalle Dillingen, bereits zum 44. Mal. Bei rund 90 Ausstellern gibt es selbstgemachte Leckereien, Hand- und Holzarbeiten, Schmuck, Patchwork, Deko, Keramik- und Töpferarbeiten, selbstgestaltete Grußkarten, Makramee und vieles mehr.

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Die Standplätze vergibt der Veranstalter (Stadt Dillingen/Saar) – Makerbude ist das Verzeichnis, nicht der Markt. Standgebühren, freie Plätze und die Bewerbung findest du direkt dort.

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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Offizieller Hinweis der EU: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Den vollständigen Text gibt es darunter zum Aufklappen.

Weitere Informationen zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien

Hinweis als Text lesen

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.