Rechner

Was muss dein Handgemachtes kosten?

Trag Material, Arbeitszeit und deinen Stundenlohn ein. Der Rechner zeigt dir den Preis für deinen Marktstand und den Preis für deinen Online-Shop, in dem Provision und Zahlungsgebühr schon stecken.

Deine Kosten pro Stück

Rohmaterial, Zubehör, Etikett: alles, was im Stück steckt.

Vom Zuschnitt bis zum Verpacken, ehrlich gemessen.

Mindestlohn für Angestellte: 13,90 € (2026).

Strom, Werkzeug, Verpackung: was keinem Stück allein gehört.

Auf die Selbstkosten, als Polster für Ausschuss, Rabatte und Neues.

Dein Preis

Am Marktstand–
Online bei Makerbude–

So setzt sich der Preis zusammen

Das soll pro Stück bei dir bleiben

Material
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Arbeit
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Nebenkosten
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Gewinn
–
Dein Erlös pro Stück
–

Online bei Makerbude

Dein Erlös
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Provision 5 %
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Zahlungsabwicklung 2 % + 1,00 €
–
Preis online
–

Online gerechnet für eine Bestellung mit einem Stück, ohne Versand. Die Zahlungsabwicklung fällt je Bestellung an, bei mehreren Stücken also anteilig weniger.

So entsteht der Preis

  1. Herstellkosten: Material plus Arbeitszeit mal Stundenlohn.
  2. Nebenkosten: ein Zuschlag in Prozent auf die Herstellkosten, für alles, was keinem Stück allein gehört. Zusammen sind das deine Selbstkosten.
  3. Gewinn: ein Prozentsatz auf die Selbstkosten. Selbstkosten plus Gewinn ergeben deinen Erlös, also das, was pro Stück bei dir bleiben soll.
  4. Verkaufsweg: Am Stand kommt nur die Umsatzsteuer dazu, falls du sie ausweist. Online kommen Provision und Zahlungsabwicklung dazu. Der Rechner legt sie so auf, dass dein Erlös nach Abzug der Gebühren genau übrig bleibt.

Der Rechner setzt keine Beispielwerte ein. Er rechnet nur mit den Zahlen, die du einträgst, und was leer bleibt, zählt nicht mit. Fest vorgegeben sind nur die Gebühren von Makerbude und die 19 % Umsatzsteuer.

Häufige Fragen

Wie berechne ich den Preis für Handgemachtes?

Zähl zusammen, was im Stück steckt (Material) und was deine Arbeit wert ist (Minuten mal Stundenlohn). Darauf kommt ein Zuschlag für Nebenkosten wie Strom, Werkzeug und Verpackung, danach dein Gewinn. Das ergibt den Betrag, der pro Stück bei dir bleiben soll. Je nach Verkaufsweg kommt dann noch etwas dazu: die Umsatzsteuer, falls du sie ausweist, und beim Online-Verkauf die Gebühren der Plattform.

Welchen Stundenlohn soll ich ansetzen?

Eine feste Regel gibt es nicht. Als Vergleich taugt der gesetzliche Mindestlohn für Angestellte: 13,90 € pro Stunde (2026). Als Selbstständige zahlst du Krankenversicherung, Altersvorsorge und freie Tage selbst, dein Satz sollte deshalb darüber liegen. Noch wichtiger als der Satz ist die ehrlich gemessene Zeit: Zuschneiden, Trocknen, Nacharbeiten, Fotografieren und Verpacken gehören dazu.

Warum kommt auf den Stundenlohn noch Gewinn?

Der Stundenlohn bezahlt deine Zeit. Der Gewinn bezahlt alles, was in keiner Einzelrechnung auftaucht: Stücke, die misslingen, Rabatte, neues Werkzeug, Zeit zum Ausprobieren neuer Ideen und den Markttag, an dem wenig los war. Ohne Gewinn wird jedes dieser Dinge zum Minus.

Was gehört in die Nebenkosten?

Alles, was du für deine Arbeit brauchst, aber keinem einzelnen Stück zuordnen kannst: Strom, Werkzeugverschleiß, Klebeband, Versandmaterial, Fotozubehör, Software. Rechne einmal zusammen, was dafür im Jahr anfällt, und setze es ins Verhältnis zu deinen Herstellkosten. So wird aus dem Zuschlag deine eigene Zahl statt einer Schätzung.

Muss ich Umsatzsteuer auf meinen Preis rechnen?

Nur wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Seit 2025 gilt sie, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betragen hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 UStG). Dann weist du keine Umsatzsteuer aus. Bist du umsatzsteuerpflichtig, stecken im Endpreis 19 % Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt abführst. Für ermäßigte Steuersätze, etwa bei bestimmten Kunstgegenständen, frag bitte deine Steuerberatung.

Sollte mein Preis am Stand und online gleich sein?

Viele Maker verlangen überall denselben Preis, damit niemand das Gefühl hat, am falschen Ort gekauft zu haben. Dann nimm den Online-Preis auch am Stand: Dort bleibt dir pro Stück etwas mehr übrig, und das fängt Kartengebühren, Standkosten oder einen Rabatt kurz vor Marktschluss auf. Wichtig ist nur, dass auch dein niedrigster Preis deine Kosten noch trägt.

Zwischen den Märkten weiterverkaufen

Mit einem eigenen Shop auf Makerbude finden dich Besucher auch nach dem Markt wieder. Auf der Marktseite stehst du unter den Ausstellern, und dein Kurzlink auf Kärtchen oder als QR-Code führt direkt in deinen Shop. Eröffnen kostet nichts. Erst wenn du verkaufst, fallen 5 % Provision und die Zahlungsabwicklung (2 % + 1,00 € je Bestellung) an.

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Vereinfachte Rechnung zur Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Findest du hier etwas Veraltetes oder Falsches, schreib mir, dann korrigiere ich es.

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Offizieller Hinweis der EU: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Den vollständigen Text gibt es darunter zum Aufklappen.

Weitere Informationen zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien

Hinweis als Text lesen

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.