Deine Bude. Deine Regeln.

Warum Makerbude?

Im Ruhrgebiet ist die Bude der Ort um die Ecke, wo man jeden kennt. Genau das wollen wir online sein: ein Marktplatz von Menschen für Menschen – nicht von Algorithmen für Aktionäre.

1

Für Käufer

„Du kaufst von Menschen, nicht von Algorithmen.“
Echte Namen, echte Werkstätten, regionale Shops. Kein Tracking, keine Werbeprofile, keine Auswahl nach deinem Klickverhalten. Und wenn etwas schiefgeht: Käuferschutz nach deutschem Recht.
2

Für Maker

„Deine Kundschaft gehört dir – nicht der Plattform.“
0 € Einstellgebühr, keine Werbe-Umlagen, nur 5 % Provision (Founding Maker: 3 %) plus Zahlungsabwicklung (derzeit 2 % + 1,00 € je Bestellung). Dein @-Link führt direkt zu dir, deine Statistik zeigt dir ehrlich, was deine Links bringen. Deine Preise, deine Fotos, deine Entscheidungen.
3

Für beide

„Eine Plattform, die hier zu Hause ist.“
Server in Deutschland, DSGVO ohne Sternchen, Support aus Oberhausen, Impressum mit echtem Namen. „Von hier“ heißt für uns Nähe und Verantwortung – Maker mit Wurzeln aus aller Welt sind der Kern dieser Community.

Belegbar, nicht behauptet

Du machst selbst? Dann ist hier Platz für dich.

Kostenlos einstellen, fair verkaufen, Kundschaft behalten. Shop eröffnen dauert keine 2 Minuten.

Kostenlos Shop eröffnen

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Offizieller Hinweis der EU: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Den vollständigen Text gibt es darunter zum Aufklappen.

Weitere Informationen zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien

Hinweis als Text lesen

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.