Geschenke nach Anlass

Zu jedem Anlass gibt es das passende Handgemachte – als Unikat, oft personalisierbar und immer direkt von der Person gekauft, die es gefertigt hat.

Alle Anlässe Einschulung Geburt & Baby Geburtstag Montessori & Lernen Weihnachten Gastgeschenke & Mitgebsel Personalisierte Geschenke
Einschulung Der erste Schultag kommt nur einmal – und ein handgemachtes Geschenk macht ihn unvergesslich: eine genähte Schultüte … Geburt & Baby Zur Geburt schenkt man etwas, das bleibt: ein handgehäkeltes Kuscheltier, eine Krabbeldecke, Meilenstein-Karten fürs … Geburtstag Ein Geburtstagsgeschenk, das es kein zweites Mal gibt: Unikate aus kleinen Werkstätten, auf Wunsch personalisiert … Montessori & Lernen Spielzeug, das Kinder selbst machen lässt: Greiflinge, Steckspiele, Sortier- und Motorik-Material – oft aus Holz, in … Weihnachten Weihnachten ist das Fest der handgemachten Geschenke: Unikate aus kleinen Werkstätten, Baumschmuck mit Geschichte … Gastgeschenke & Mitgebsel Kleine Geschenke für die Gäste – zur Hochzeit, zur Taufe oder als Mitgebsel für den Kindergeburtstag: handgegossene … Personalisierte Geschenke Mit Namen, Datum oder eigenem Spruch wird ein Stück zum Einzelstück – als Geschenk oder für dich selbst: Hier passen …

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Offizieller Hinweis der EU: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Den vollständigen Text gibt es darunter zum Aufklappen.

Weitere Informationen zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien

Hinweis als Text lesen

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.