PM-Kreativwerk

Weihnachtsbude 2026

Hinter PM-Kreativwerk stehen meine Frau und ich – zwei Menschen mit viel Freude an Kreativität, Gestaltung und daran, aus einer Idee etwas Besonderes entstehen zu lassen. Was zunächst aus der Begeisterung für das Gestalten und Ausprobieren entstanden ist, hat sich mit der Zeit zu unserem kleinen kreativen Unternehmen entwickelt. Unsere Artikel werden von uns selbst entworfen und gestaltet. Wir entwickeln neue Ideen, probieren verschiedene Materialien und Techniken aus und geben unseren Produkten anschließend den letzten Schliff. Ob 3D-Druck, Deko, Geschenkideen, bedruckte Kleidung oder individuelle Produkte – wir lieben die Abwechslung und die Möglichkeit, immer wieder etwas Neues zu erschaffen. Dabei ist uns wichtig, dass nicht einfach irgendein Produkt entsteht. Wir möchten Dinge anbieten, die mit Liebe zum Detail gestaltet sind und anderen Menschen eine Freude machen können. Besonders schön finden wir es, wenn aus einer unserer Ideen ein Geschenk für einen lieben Menschen wird, eine besondere Dekoration das Zuhause verschönert oder jemand sein ganz persönliches Lieblingsstück bei uns findet. Hinter jedem Artikel steckt deshalb nicht nur Technik, sondern vor allem unsere gemeinsame Zeit, Kreativität und Leidenschaft. Wir freuen uns sehr, dass du unseren PM-Kreativwerk shop entdeckt hast und unsere kleine kreative Welt mit deinem Einkauf unterstützt. Vielen Dank und viel Freude beim Stöbern! ❤️ Deine Familie Michel PM-Kreativwerk

Artikel

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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Offizieller Hinweis der EU: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Den vollständigen Text gibt es darunter zum Aufklappen.

Weitere Informationen zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien

Hinweis als Text lesen

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.