MiniWeltenWerkstatt

Maker des TagesFounding Maker

Willkommen bei MiniWeltenWerkstatt. Ich baue handgemachte 3D-Spielbretter, die als ultra realistische Miniaturlandschaften gestaltet sind. Mein Fokus liegt aktuell auf Catan-kompatiblen Spielbrettern, die nicht nur dekorativ aussehen, sondern vollständig spielbar bleiben. Jedes Brett entsteht in sorgfältiger Handarbeit in Deutschland. Dabei arbeite ich mit verschiedenen Modellbau-Materialien, Gelände-Strukturen, Felsen, Gras, Sand, Farben und vielen kleinen Details. Aus einzelnen Hexfeldern wird Schritt für Schritt eine realistische Landschaft, die das klassische Spielerlebnis auf eine besondere Art erweitert. Mir ist wichtig, dass jedes Brett wie ein echtes Modellbauprojekt wirkt und nicht wie ein industriell gefertigtes Massenprodukt. Deshalb steckt in jedem Spielbrett viel Zeit, Geduld und Liebe zum Detail. Kleine Unterschiede in Struktur, Farbe und Gestaltung gehören dabei bewusst dazu und machen jedes Brett zu einem eigenen Unikat. Meine Idee hinter MiniWeltenWerkstatt ist es, Brettspiel-Fans ein besonderes Spielerlebnis zu ermöglichen: ein bekanntes Spielgefühl, aber auf einem Spielbrett, das wie eine kleine Landschaft auf dem Tisch wirkt. Alle angebotenen Spielbretter sind handgefertigte, Catan-kompatible Zubehörprodukte. Es handelt sich nicht um offizielle Catan Produkte und es besteht keine Verbindung zum Markeninhaber.

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Ein Blick in die Werkstatt

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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Offizieller Hinweis der EU: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Den vollständigen Text gibt es darunter zum Aufklappen.

Weitere Informationen zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien

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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.