Verler Adventsmarkt

Fr., 04.12. – So., 06.12.2026 · 33415 Verl

Ort & Zeit

Adresse: Kirchplatz (St.-Anna-Kirche), 33415 Verl · Karte ansehen

Zeitraum: Fr., 04.12. – So., 06.12.2026

Öffnungszeiten: Fr und Sa 16–22 Uhr, So 14–19 Uhr

Website des Markts: verl.de

Aussteller: nur private Hobbyanbieter (laut Veranstalter)

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Gut zu wissen

  • Unter freiem Himmel
  • Essen & Trinken vor Ort

Veranstalter: Verler Adventsmarkt e.V.

Stand der Angaben: 30.10.2026 – alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich informiert der Veranstalter.

Über den Markt

Adventsmarkt rund um die St.-Anna-Kirche am zweiten Adventswochenende mit Ständen der ortsansässigen Verler Vereine zum Stöbern nach Weihnachtsgeschenken. Dazu Glühwein, Crêpes, Waffeln und Bratwurst, an jedem Abend läuten die Turmbläser den Ausklang ein. Gewerbliche Verkäufer sind nicht vertreten.

Du möchtest hier ausstellen?

Hier stellen laut Veranstalter nur private Hobbyanbieter aus. Wer Gleiches oder Ähnliches auch gewerblich verkauft, bekommt keinen Stand. Mit einem Shop passt dieser Markt deshalb nicht – auf Makerbude verkaufen alle gewerblich.

Verkaufst du nur privat? Teilnahmebedingungen und Anmeldung findest du auf der Website des Veranstalters.

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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Offizieller Hinweis der EU: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Den vollständigen Text gibt es darunter zum Aufklappen.

Weitere Informationen zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien

Hinweis als Text lesen

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.