Freinsheimer Weihnachtsmarkt

Fr., 27.11. – So., 20.12.2026 · 67251 Freinsheim

Ort & Zeit

Adresse: Historische Altstadt und Retzerpark, 67251 Freinsheim · Auf der Karte ansehen

Zeitraum: Fr., 27.11. – So., 20.12.2026

Öffnungszeiten: An allen vier Adventswochenenden Fr 18–21 Uhr, Sa 14–20 Uhr, So 12–20 Uhr

Website des Markts: stadt-freinsheim.de

Hier ausstellen? Stand beim Veranstalter anfragen

Stimmt hier etwas nicht – abgesagt, anderes Datum, andere Adresse? Gib mir kurz Bescheid, das hält das Verzeichnis aktuell.

Handgemachtes online kaufen

Maker rund um Freinsheim und aus ganz Deutschland · Alle Artikel →

Gut zu wissen

  • Unter freiem Himmel
  • Essen & Trinken vor Ort
  • Parkplätze vor Ort

Veranstalter: Verkehrsverein Stadt Freinsheim e.V.

Stand der Angaben: 13.10.2026 – alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich informiert der Veranstalter.

Über den Markt

Romantisches Weihnachtsdorf zwischen Stadtmauer, verwinkelten Gassen und historischer Kirche: Hier treffen einzigartiges Kunsthandwerk, regionale Spezialitäten und ein Krippenspiel der besonderen Art aufeinander. Kunstvoll geschmückte Stände im warmen Licht unzähliger Herrnhuter Sterne, Duft von Glühwein und Gebäck.

Samstags und sonntags um 17 Uhr wird die Weihnachtsgeschichte in Pfälzer Mundart vor dem historischen Rathaus mit einer lebendigen Krippe nachgespielt, freitags und samstags Laternen-Stadtrundgänge der Gästeführer, sonntags 15 Uhr Weihnachtsmann im Retzerpark.

Öffnet nach Angabe des Verkehrsvereins an allen vier Adventswochenenden – der Zeitraum 2026 ist daraus abgeleitet, das Programmheft 2026 ist noch nicht veröffentlicht.

Diese Maker triffst du dort (0)

Noch hat sich kein Makerbude-Shop für diesen Markt angemeldet.

Du möchtest hier ausstellen?

Die Standplätze vergibt der Veranstalter (Verkehrsverein Stadt Freinsheim e.V.) – Makerbude ist das Verzeichnis, nicht der Markt. Gebühren und Fristen stehen oft auch auf seiner Website.

Stand beim Veranstalter anfragen

Dafür brauchst du ein kostenloses Konto.

Lohnt sich der Stand? Durchrechnen

Du hast schon einen Standplatz? Dann zeig Besuchern, was es bei dir gibt: Eröffne kostenlos deinen Online-Shop auf Makerbude und trag dich hier mit „Ich bin dabei“ ein.

Du hast schon einen Makerbude-Shop? Melde dich an und trag ihn hier ein.

Alle Weihnachtsmärkte in Rheinland-Pfalz →

Märkte rund um Freinsheim – per E-Mail

Einmal pro Woche die Märkte der nächsten zwei Wochen rund um Freinsheim, dazu Handgemachtes aus der Nähe – kostenlos, jederzeit abbestellbar.

Du bekommst gleich eine Mail mit Bestätigungslink – erst nach dem Klick darauf startet das Abo. Abmelden geht in jeder Mail mit einem Klick · Datenschutz

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Offizieller Hinweis der EU: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Den vollständigen Text gibt es darunter zum Aufklappen.

Weitere Informationen zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien

Hinweis als Text lesen

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.